Sonderstatuten

Sonderstatuten gelten für:

König *

goldene geflochtene Schulterstücke mit Krone, Eichenlaub und Hutkordel oder -band in Gold, Königskette

Prinzgemahl *

goldene geflochtene Schulterstücke, Eichenlaub in Gold

Hofmarschall *

breite silberne geflochtene Schulterstücke, Eichenlaub in Silber und Adjutantenschnüre

Altmajestäten

dem Rang entsprechende Schulterstücke mit Krone, Eichenlaub mit Hutkordel oder -band in Gold

Oberstadjutant *

dem Rang entsprechende Schulterstücke und Eichenlaub, Adjutantenschnüre und Feldbinde

Königsadjutant *

dem Rang entsprechende Schulterstücke und Eichenlaub, außerdem die Adjutantenschnüre

Kommandeur der Kompanie *

dem Rang entsprechende Schulterstücke und Eichenlaub, außerdem die Feldbinde

Fahnenobmann

dem Rang entsprechende Schulterstücke und Eichenlaub

Fahnenoffizier

dem Rang entsprechende Schulterstücke und Eichenlaub oder silberne (glatte) Schulterstücke, Eichenlaub in Silber

1. Vorsitzender *

goldene geflochtene Schulterstücke, Eichenlaub in Gold

2. Vorsitzender **

dem Rang entsprechende Schulterstücke, Eichenlaub in Gold

1. Schriftführer **

wie 2. Vorsitzender

1. Kassierer **

wie 2. Vorsitzender

Nach dem Amtsende erhalten sie ihre ursprünglichen Dienstgrade oder gehen in den Mannschaftsstand zurück. Für den König gilt nach seiner Regierungszeit die Ordnung für Altmajestäten

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stammen sie aus dem Mannschaftsstand tragen sie silberne (glatte) Schulterstücke und Eichenlaub in Gold. Nach ihrer Amtszeit treten sie in den Mannschaftsstand zurück