Sonderstatuten
Sonderstatuten gelten für:
goldene geflochtene Schulterstücke mit Krone, Eichenlaub und Hutkordel oder -band in Gold, Königskette
goldene geflochtene Schulterstücke, Eichenlaub in Gold
breite silberne geflochtene Schulterstücke, Eichenlaub in Silber und Adjutantenschnüre
dem Rang entsprechende Schulterstücke mit Krone, Eichenlaub mit Hutkordel oder -band in Gold
dem Rang entsprechende Schulterstücke und Eichenlaub, Adjutantenschnüre und Feldbinde
dem Rang entsprechende Schulterstücke und Eichenlaub, außerdem die Adjutantenschnüre
dem Rang entsprechende Schulterstücke und Eichenlaub, außerdem die Feldbinde
dem Rang entsprechende Schulterstücke und Eichenlaub
dem Rang entsprechende Schulterstücke und Eichenlaub oder silberne (glatte) Schulterstücke, Eichenlaub in Silber
goldene geflochtene Schulterstücke, Eichenlaub in Gold
dem Rang entsprechende Schulterstücke, Eichenlaub in Gold
wie 2. Vorsitzender
wie 2. Vorsitzender
Nach dem Amtsende erhalten sie ihre ursprünglichen Dienstgrade oder gehen in den Mannschaftsstand zurück. Für den König gilt nach seiner Regierungszeit die Ordnung für Altmajestäten
stammen sie aus dem Mannschaftsstand tragen sie silberne (glatte) Schulterstücke und Eichenlaub in Gold. Nach ihrer Amtszeit treten sie in den Mannschaftsstand zurück